# Speisekarte kalkulieren: Wareneinsatz, Formeln und Rechner (2026)

> Wareneinsatz, Rohaufschlag, Kalkulationsfaktor: die vollständige Formelkette für den Verkaufspreis, dazu die Wirkung der dauerhaften 7-Prozent-Mehrwertsteuer seit Januar 2026 und ein Rechner ohne E-Mail-Pflicht.

- Author: Alex Riesenkampff (Super44)
- Published: 2026-07-18
- Canonical: https://super44.ai/de/blog/speisekarte-kalkulieren-wareneinsatz-rechner

## Key takeaways

- Die vollständige Kalkulationskette lautet: Wareneinsatz plus Gemeinkostenzuschlag ergibt die Selbstkosten, Selbstkosten plus Gewinnaufschlag ergibt den Nettoverkaufspreis, und erst die Mehrwertsteuer macht daraus den Bruttopreis (gastro-piraten.de).
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie statt 19 % (ZDH; Bundesregierung): Für ein Gericht mit 6,00 € Wareneinsatz sinkt der nötige Gesamtkalkulationsfaktor dadurch von 4,00 auf 3,60.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € je Stunde; DEHOGA nennt die MwSt-Senkung ausdrücklich eine Reaktion auf diese "bevorstehende Mindestlohnerhöhung" (Ingrid Hartges, HOGAPAGE; Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
- Bei einem Nachbarschafts-Café in Deutschland ersetzte ein gemessener Test ein Panini durch ein Kimchi-Sandwich zu höherem Preis: 104 € statt zuvor 79 € Wochenumsatz, bei rund 91 % des alten Absatzvolumens.
- Getränke-Aufschläge liegen laut ready2order bei rund 300 %, Kaffee sogar bei 700 bis 1.000 %, deutlich über den 200 bis 400 % für Speisen: Wer beides mit derselben Faustformel kalkuliert, verschenkt Marge an der Theke.

Der Verkaufspreis eines Gerichts ergibt sich aus einer festen Formelkette: Wareneinsatz plus Gemeinkostenzuschlag ergibt die Selbstkosten, Selbstkosten plus Gewinnaufschlag ergibt den Nettoverkaufspreis, und erst die Mehrwertsteuer macht daraus den Preis auf der Karte. Bei einem Wareneinsatz von 6,00 € und den in der Gastronomie gängigen Aufschlägen von 180 % Gemeinkosten und 20 % Gewinn kommen so 20,16 € netto heraus, aktuell 21,57 € brutto, weil seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft nur noch 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen anfallen statt 19 % (Zentralverband des Deutschen Handwerks; Bundesregierung). Diese Formel, die beiden Kennzahlen dahinter und ein Rechner, der ohne E-Mail-Adresse auskommt, folgen unten.

## Wie hoch ist dein Wareneinsatz pro Gericht?

Der Wareneinsatz ist der Einkaufspreis aller Zutaten, die in einer Portion stecken, addiert über den gesamten Warenbestand eines Zeitraums. **Die Wareneinsatzquote berechnet sich als Wareneinsatz in Euro geteilt durch Nettoumsatz in Euro, multipliziert mit 100** (ready2order). Für ein einzelnes Gericht heißt das: du rezeptierst jede Zutat einzeln durch, vom Hauptprodukt bis zum Öl und Gewürz, und summierst die tatsächlichen Einkaufspreise, nicht die Portionsgrößen aus dem Rezeptbuch nach Gefühl. Wer stattdessen nur den durchschnittlichen Wareneinsatz der letzten Lieferantenrechnung schätzt, verschiebt seine Kalkulation um mehrere Prozentpunkte, je nachdem, was gerade zufällig auf der Rechnung stand.

Als Richtwert für den gesamten Betrieb nennt ready2order eine Wareneinsatzquote von insgesamt nicht über 30 % über Speisen und Getränke hinweg. Das ist eine Faustregel für den Gesamtbetrieb, kein Zielwert für ein einzelnes Gericht: Eine Bäckerei mit hohem Anteil an Mehl und Butter kalkuliert ihre Wareneinsatzquote nach derselben Formel, nur mit anderen Ausgangswerten pro Position, und eine Bar mit wenigen Cent Wareneinsatz pro Cocktail landet strukturell deutlich darunter.

## Rezept-Wareneinsatz und Inventur-Wareneinsatz: zwei Zahlen, ein Unterschied

Der Wareneinsatz pro Rezept ist nicht dieselbe Zahl wie der Wareneinsatz laut Inventur, und die Differenz zeigt dir, wo Ware verschwindet. **Nach der Inventurmethode von g-wie-gastro.de gilt: Anfangsbestand minus Endbestand plus Einkäufe minus Korrekturen, geteilt durch Nettoumsatz, mal 100, ergibt die tatsächliche Wareneinsatzquote eines Zeitraums** (g-wie-gastro.de). In einem durchgerechneten Beispiel auf der Seite kommt so eine Quote von 30,46 % heraus, eine Zahl, die anders als der reine Rezept-Wareneinsatz auch Schwund, Bruch, Fehlportionierung und nicht verkaufte Ware mit einschließt. Weicht deine Inventur-Quote deutlich von der Summe deiner Rezept-Kalkulationen ab, liegt das Problem meist nicht in der Kalkulation selbst, sondern in der Küche oder im Lager.

## Die vollständige Kalkulationskette: von Wareneinsatz zum Bruttopreis

Zwischen Wareneinsatz und Verkaufspreis liegen zwei weitere Schritte, die in den meisten Online-Rechnern fehlen. **Nach dem Kalkulationsschema der Gastronomieberatung Gastro Piraten gilt: Wareneinsatz plus Gemeinkostenzuschlag ergibt die Selbstkosten, Selbstkosten plus Gewinnaufschlag ergibt den Nettoverkaufspreis, und erst die Mehrwertsteuer macht daraus den Bruttopreis** (gastro-piraten.de). Gemeinkosten sind dabei alles, was nicht direkt im Gericht steckt: Miete, Personal in der Küche, Energie, Versicherung, Abschreibung auf die Ausstattung. Ihren eigenen Satz liest du am zuverlässigsten aus der eigenen BWA ab, nicht aus einem fremden Ratgeber.

Für ein Gericht mit 6,00 € Wareneinsatz, einem im Beispiel üblichen Gemeinkostenzuschlag von 180 % und einem Gewinnaufschlag von 20 % ergibt sich konkret: 6,00 € Wareneinsatz plus 10,80 € Gemeinkosten (180 % von 6,00 €) macht 16,80 € Selbstkosten. Plus 20 % Gewinn (3,36 €) ergibt 20,16 € Nettoverkaufspreis. Zuzüglich der aktuellen 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen (1,41 €) landet das Gericht bei 21,57 € brutto auf der Karte.

## Rohaufschlagssatz und Kalkulationsfaktor: zwei Namen für dieselbe Rechnung

Beide Kennzahlen beschreiben denselben Aufschlag, nur in unterschiedlicher Form. **Der Rohaufschlagssatz ist (Nettoverkaufspreis minus Wareneinsatz) mal 100, geteilt durch den Wareneinsatz, und liegt im Beispiel oben bei 236 %; der Kalkulationsfaktor ist Nettoverkaufspreis geteilt durch Wareneinsatz, hier 3,36** (gastro-piraten.de). Ein Kalkulationsfaktor von 3,36 bedeutet: der Nettoverkaufspreis ist das 3,36-fache des Wareneinsatzes. Sobald du diesen Faktor für dein übliches Gemeinkosten- und Gewinnziel einmal ausgerechnet hast, kannst du ihn direkt mit jedem neuen Wareneinsatz multiplizieren, ohne die ganze Rechnung neu aufzurollen, solange sich an den Grundannahmen nichts ändert. Das macht den Faktor besonders praktisch bei einer Speisekarte mit vielen Positionen: Statt für jedes einzelne Gericht wieder Gemeinkosten- und Gewinnaufschlag einzeln durchzurechnen, reicht eine einmal ermittelte Zahl, die sich nur ändert, wenn sich die Kostenstruktur des Betriebs selbst ändert, zum Beispiel durch eine Mieterhöhung oder einen gestiegenen Energiepreis.

## Warum der Kalkulationsfaktor seit 2026 kleiner geworden ist

Der Grund liegt nicht in Wareneinsatz oder Gewinnmarge, sondern in der Mehrwertsteuer. **Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft ein Steuersatz von 7 % statt 19 %, mit ausdrücklicher Ausnahme der Abgabe von Getränken, die weiterhin bei 19 % bleibt** (ZDH; Bundesregierung). Wer wie im Beispiel oben rechnet, kommt bei 19 % Mehrwertsteuer auf einen Gesamtkalkulationsfaktor (Bruttopreis geteilt durch Wareneinsatz) von 4,00, exakt der alte "×4"-Richtwert, den ready2order wegen gestiegener Energie- und Wareneinsatzkosten inzwischen häufiger empfiehlt als das traditionelle "×3". Bei 7 % Mehrwertsteuer sinkt derselbe Gesamtkalkulationsfaktor auf 3,60. Ein Betrieb, der seine Bruttopreise seit Januar 2026 nicht angepasst hat, kalkuliert also faktisch mit einem höheren Aufschlag, als er auf dem Papier plant.

**Gesamtkalkulationsfaktor bei 19 % vs. 7 % Mehrwertsteuer (6,00 € Wareneinsatz, 180 % Gemeinkosten, 20 % Gewinn)**

|  | Value |
| --- | --- |
| Alter Satz (19 %, bis 31.12.2025) | 4× |
| Aktueller Satz (7 %, seit 1.1.2026) | 3.6× |

*Eigene Berechnung auf Basis der Kalkulationsschema-Formel (gastro-piraten.de) und dem aktuellen Mehrwertsteuersatz für Speisen (ZDH; Bundesregierung). Gemeinkosten- und Gewinnaufschlag sind Beispielwerte, keine Empfehlung für jeden Betrieb.*

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges nannte die dauerhafte Senkung ausdrücklich eine Reaktion auf den gleichzeitig steigenden Mindestlohn: "Angesichts der dramatisch gestiegenen Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung ist dies eine zukunftsweisende Weichenstellung" (HOGAPAGE, 4. Dezember 2025). Der gesetzliche Mindestlohn selbst steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € je Stunde, ein weiterer Schritt auf 14,60 € folgt zum 1. Januar 2027 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Wer Personalkosten über den Gemeinkostenzuschlag in seine Kalkulation einrechnet, sollte diesen Sprung dort nachziehen, nicht erst beim nächsten Jahresabschluss bemerken.

## Speisen und Getränke brauchen zwei verschiedene Kalkulationen

Ein einziger Aufschlagsfaktor für die ganze Karte übersieht, dass Getränke strukturell andere Margen haben als Speisen. **Für Getränke nennt ready2order einen üblichen Aufschlag von rund 300 %, für Kaffee sogar 700 bis 1.000 %, während Speisen meist zwischen 200 und 400 % liegen** (ready2order.com). Ein Espresso mit 0,30 € Wareneinsatz und einem Aufschlag von 800 % landet netto bei 2,70 €, ein Cappuccino mit etwas höherem Wareneinsatz durch die Milch entsprechend darüber. Wer Kaffee mit demselben Faktor kalkuliert wie das Tagesgericht, lässt an der Theke systematisch Marge liegen, an der Kaffeemaschine mehr als bei jeder Speisenposition der Karte. Ein Restaurant mit eigener Weinkarte kalkuliert wiederum anders als eine reine Cocktailbar: Wein hat pro Glas einen spürbar höheren Wareneinsatz als Spirituosen, der Aufschlag fällt deshalb niedriger aus als bei einem Cocktail mit wenigen Millilitern hochprozentigem Alkohol.

**Übliche Aufschlagsspannen und Mehrwertsteuersätze nach Kategorie**

| Kategorie | Üblicher Aufschlag | Mehrwertsteuer |
| --- | --- | --- |
| Speisen | 200-400 % | 7 % |
| Getränke (allgemein) | ca. 300 % | 19 % |
| Kaffee/Heißgetränke | 700-1.000 % | 19 % |

*Aufschlagsspannen: ready2order.com. Mehrwertsteuersätze: ZDH, ab 1.1.2026 dauerhaft. Aufschläge sind Branchen-Faustwerte, keine Zielvorgaben für den eigenen Betrieb.*

Anders als bei den Personalkosten, für die Eurostat zumindest eine, wenn auch veraltete, amtliche Vollkostenquote liefert, veröffentlicht weder DEHOGA noch das Statistische Bundesamt eine aktuelle, frei zugängliche Wareneinsatzquote nach Betriebstyp. Die im Netz kursierende Spanne von etwa 28 bis 35 % für Vollservice-Restaurants stammt aus Anbieter-Ratgebern wie ordio.com, die selbst offenlegen, dass es sich um einen unverbindlichen Plausibilitätsrahmen handelt, nicht um eine Zielvorgabe; für Bars und Getränke existiert keine vergleichbar belastbare Quelle, nur die oben genannten Aufschlagsfaustwerte. Verlass dich für deinen eigenen Betrieb auf die selbst berechnete Quote, nicht auf eine Zahl aus einem fremden Blogartikel. Das gilt besonders, wenn du deine Zahlen mit einem anderen Betriebstyp vergleichst: Eine Bäckerei mit hohem Rohstoffanteil und dünner Marge braucht eine ganz andere Zielspanne als eine Bar, deren Wareneinsatz pro Glas oft nur wenige Prozent des Verkaufspreises ausmacht.

## Wenn die Wareneinsatzquote allein in die Irre führt

Zwei Gerichte mit derselben Wareneinsatzquote können völlig unterschiedlich viel Gewinn bringen, wenn ihre Verkaufspreise weit auseinanderliegen. **Die Deckungsbeitragsrechnung stellt deshalb nicht den Prozentsatz, sondern den Euro-Betrag in den Mittelpunkt: Nettoumsatz minus Wareneinsatz ergibt den Deckungsbeitrag, und der Rohgewinnaufschlagssatz ist der Deckungsbeitrag geteilt durch den Wareneinsatz, mal 100** (gastro-academy.com). In einem von Gastro Academy vorgerechneten Betrieb mit 500.000 € Speisenumsatz und 190.000 € Wareneinsatz Küche ergibt das einen Rohgewinnaufschlagssatz von 163,15 %, eine Kennzahl, die sich direkt mit dem Vorjahr oder mit anderen Standorten vergleichen lässt, ohne dass die absolute Betriebsgröße die Zahl verzerrt. Für ein einzelnes Restaurant mit hochpreisigem Fleischgericht und ein Café mit günstigem Kuchenstück kann das bedeuten, dass die niedrigere Wareneinsatzquote nicht automatisch der bessere Umsatzbringer ist, sobald man auf den Euro-Deckungsbeitrag pro verkaufter Portion schaut.

## Ein echter Test statt einer Schätzung

Die zuverlässigste Antwort auf die Frage, ob ein höherer Preis funktioniert, kommt nicht aus einer Formel, sondern aus dem eigenen Verkauf. **Bei einem Nachbarschafts-Café in Deutschland ersetzte der Betrieb ein Panini durch ein Kimchi-Sandwich zu einem höheren Preis und maß das Ergebnis: 104 € statt zuvor 79 € Wochenumsatz, bei rund 91 % des alten Absatzvolumens.** Der Umsatz pro Woche stieg also deutlich stärker, als das leicht gesunkene Absatzvolumen zunächst vermuten ließe, weil der höhere Preis den kleinen Rückgang bei den verkauften Portionen mehr als ausgleicht. Genau diese Art von Vorher-Nachher-Messung gehört in jede Preisentscheidung, die über die reine Kalkulation hinausgeht: Super44 markiert zum Beispiel Positionen, deren Preis im Vergleich zur Nachfrage zu niedrig liegt, schlägt eine kleine Preisanpassung vor und verfolgt in den folgenden Wochen, wie sich Umsatz und Absatz tatsächlich entwickeln, statt bei der Schätzung stehen zu bleiben. Die Formel aus den Abschnitten oben sagt dir, welcher Preis deine Kosten deckt; ob deine Gäste ihn auch zahlen, sagt dir erst der Test danach, mit den eigenen Verkaufszahlen als Beweis, nicht mit einer allgemeinen Regel aus einem Ratgeber.

Diese Art von Rat ist nicht auf die Auswertung im Nachhinein beschränkt. Super44 verbindet ein leistungsfähiges KI-Modell mit gastronomiespezifischen Fähigkeiten und einer eigens dafür aufgebauten Wissensbasis, sodass du direkt fragen kannst, ob eine bestimmte Position richtig bepreist ist, welche Gerichte du diese Woche pushen solltest, oder wie sich eine Preisänderung vom letzten Monat in deinen eigenen Verkaufszahlen tatsächlich ausgewirkt hat, mit einer Antwort, die auf den Zahlen deines Betriebs beruht, nicht auf einer allgemeinen Faustregel.

## Rechner: Was dein Gericht wirklich kosten muss

Trag deinen eigenen Wareneinsatz, Gemeinkostenzuschlag, Gewinnaufschlag und Mehrwertsteuersatz ein (7 % für Speisen, 19 % für Getränke) und sieh, was am Ende auf der Karte stehen müsste.

**Vom Wareneinsatz zum Bruttopreis** *(interactive calculator in the web version)*

Example (Wareneinsatz pro Portion: 6 €, Gemeinkostenzuschlag: 180 %, Gewinnaufschlag: 20 %, Mehrwertsteuersatz (7 % Speisen, 19 % Getränke): 7 %):

- Nettoverkaufspreis: 20.16 €
- Bruttoverkaufspreis (inkl. MwSt.): 21.57 €
- Gesamtkalkulationsfaktor: 3.60 ×

*Reine Formelrechnung nach dem Kalkulationsschema (gastro-piraten.de) mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz (ZDH). Ersetzt keine eigene BWA-Auswertung für Gemeinkosten und keinen Markttest für den tatsächlich erzielbaren Preis.*

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## Warum die meisten Gratis-Vorlagen nicht reichen

Die Formel selbst ist bei mehreren deutschen Gastronomie-Ratgebern offen einsehbar, das Problem liegt woanders. **DEHOGA Bayerns eigene Musterkalkulationen sind ausschließlich eingeloggten Mitgliedern vorbehalten, und Gastronovis Kalkulationsmodul zeigt vor jeder Zahl erst einen Termin mit dem Vertrieb an, keine der beiden Quellen veröffentlicht eine einzige Formel öffentlich** (dehoga-bayern.de; gastronovi.com). Das gilt nicht für jede Quelle gleichermaßen: ready2order und Gastro Piraten zeigen ihre Formeln offen im Artikeltext, ganz ohne Anmeldung. Der Unterschied liegt bei den größeren Kalkulationswerkzeugen der Kassensystem-Anbieter, die selten die Rechnung zeigen, meist nur das Ergebnis, und das oft erst nach einem Vertriebsgespräch. Wer die Kalkulationskette einmal verstanden hat, braucht dafür weder eine Mitgliedschaft noch ein Verkaufsgespräch, nur die eigenen Zahlen aus Wareneinsatz, Gemeinkosten und Gewinnziel.

Die Wareneinsatzquote ist nur ein Teil der Kostenrechnung. Für die Personalkostenseite, die 2026 durch den höheren Mindestlohn stärker ins Gewicht fällt, siehe unsere [Personalkosten-Benchmarks](/blog/restaurant-labour-cost-percentage). Und weil auch das Kassensystem selbst über Kartengebühren und Vertragslaufzeiten mitentscheidet, was am Ende beim Betrieb hängen bleibt, lohnt sich vorher ein Blick in unseren [Kassensystem-Kostenvergleich](/blog/pos-anti-lock-in-guide).

## FAQ

### Wie berechne ich meine Wareneinsatzquote?

Wareneinsatz in Euro geteilt durch Nettoumsatz in Euro, multipliziert mit 100 (ready2order). Für ein einzelnes Gericht heißt das, jede Zutat einzeln mit ihrem Einkaufspreis zu summieren, nicht den Wareneinsatz aus der letzten Lieferantenrechnung zu schätzen. Für den ganzen Betrieb gilt eine oft genannte Faustregel von nicht über 30 % über Speisen und Getränke hinweg, aber das ist ein Richtwert, kein Gesetz.

### Was ist der Unterschied zwischen Rohaufschlagssatz und Kalkulationsfaktor?

Beide beschreiben denselben Aufschlag, nur in unterschiedlicher Form. Der Rohaufschlagssatz ist (Nettoverkaufspreis minus Wareneinsatz) mal 100, geteilt durch den Wareneinsatz, meist als Prozentzahl angegeben. Der Kalkulationsfaktor ist einfach Nettoverkaufspreis geteilt durch Wareneinsatz, als Multiplikator. Ein Rohaufschlagssatz von 236 % entspricht einem Kalkulationsfaktor von 3,36; sobald du den Faktor für dein übliches Gemeinkosten- und Gewinnziel einmal kennst, kannst du ihn direkt mit jedem neuen Wareneinsatz multiplizieren.

### Gilt jetzt überall 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Nein, nur für Speisen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit ausdrücklicher Ausnahme der Abgabe von Getränken, die weiterhin mit 19 % besteuert werden (ZDH; DEHOGA MV). Eine Karte mit Speisen und Getränken braucht also zwei getrennte Mehrwertsteuersätze in der Kalkulation, nicht einen gemeinsamen.

### Muss ich Personalkosten in die Speisekarten-Kalkulation einrechnen?

Im klassischen Kalkulationsschema stecken Personalkosten meist im Gemeinkostenzuschlag, nicht als eigene Zeile pro Gericht. Wer genauer rechnen will, nutzt die Deckungsbeitragsrechnung, bei der Nettoumsatz minus Wareneinsatz den Deckungsbeitrag ergibt, aus dem dann Personal-, Miet- und sonstige Fixkosten gedeckt werden müssen. Für die Personalkostenseite selbst lohnt sich ein Blick auf aktuelle Benchmarks, weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € steigt.

### Wie kalkuliere ich Getränke anders als Speisen?

Mit einem höheren Aufschlag und einem anderen Mehrwertsteuersatz. Getränke werden laut ready2order üblicherweise mit rund 300 % Aufschlag kalkuliert, Kaffee sogar mit 700 bis 1.000 %, während Speisen meist zwischen 200 und 400 % liegen. Dazu kommt: Getränke bleiben bei 19 % Mehrwertsteuer, während Speisen seit Januar 2026 nur noch 7 % tragen, sodass beide Kategorien getrennte Kalkulationszeilen brauchen.

### Reicht die Wareneinsatzquote als einzige Kennzahl für meine Speisekarte?

Nein. Zwei Gerichte mit derselben Wareneinsatzquote können sehr unterschiedlich viel Gewinn in Euro bringen, wenn ihre Verkaufspreise weit auseinanderliegen. Die Deckungsbeitragsrechnung ergänzt die Quote um den absoluten Euro-Betrag pro Gericht (Deckungsbeitrag = Nettoumsatz minus Wareneinsatz) und macht sichtbar, welche Position tatsächlich den größten Beitrag zum Gewinn leistet, unabhängig vom Prozentsatz.

## Sources

1. [Gastro Piraten - Preiskalkulation, Kalkulation von Speisen und Getränken](https://www.gastro-piraten.de/preiskalkulation-kalkulation-von-speisen-getranken/) — Vollständiges Kalkulationsschema (Wareneinsatz, Gemeinkosten, Gewinn, MwSt.) mit Zahlenbeispiel, Rohaufschlagssatz- und Kalkulationsfaktor-Formel
2. [ready2order - Kalkulation in der Gastronomie, so geht's richtig](https://ready2order.com/de/post/kalkulation-gastronomie/) — Wareneinsatzquote-Formel, Faustformel Materialkosten x 3 oder 4, Getränke- und Kaffee-Aufschlagsspannen
3. [g-wie-gastro.de - Wareneinsatz berechnen, so geht's in 2 Schritten](https://g-wie-gastro.de/abteilungen/buchhaltung/wareneinsatz/wareneinsatz-berechnen-so-gehts-in-2-schritten/) — Inventurbasierte Wareneinsatzquote-Formel (Anfangsbestand, Endbestand, Einkäufe, Korrekturen) mit Zahlenbeispiel, 30,46 %
4. [Gastro Academy - Preiskalkulation in der Gastronomie](https://www.gastro-academy.com/wachsen/buchhaltung/preiskalkulation/) — Deckungsbeitragskalkulation, Formel und Beispiel mit 500.000 € Speisenumsatz und Rohgewinnaufschlagssatz 163,15 %
5. [ZDH - Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026](https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/umsatzsteuer/ermaessigter-umsatzsteuersatz-fuer-die-gastronomie-ab-112026/) — Dauerhafte Absenkung auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026, Ausnahme für Getränke bei 19 %
6. [Bundesregierung - Entlastungen für Pendler und Gastronomie](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steueraenderungsgesetz-bundesrat-2383684) — Bundesrats-Zustimmung zum Steueränderungsgesetz 2025, Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 %
7. [DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern - Mehrwertsteuer Gastronomie](https://www.dehoga-mv.de/branchenthemen/mehrwertsteuer/gastronomie) — Bestätigung des Stichtags 1. Januar 2026 und der Getränke-Ausnahme
8. [HOGAPAGE - 7-Prozent-Mehrwertsteuer passiert Bundestag](https://www.hogapage.de/nachrichten/wirtschaft/gastronomie/7-prozent-mehrwertsteuer-passiert-bundestag/) — Zitat von DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zur MwSt-Senkung als Reaktion auf die Mindestlohnerhöhung, 4. Dezember 2025
9. [Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html) — Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € ab 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027
10. [ordio - Ratgeber Wareneinsatz in der Gastronomie](https://www.ordio.com/insights/ratgeber/wareneinsatz/) — Trennung von Speisen- und Getränke-Wareneinsatz, ausdrücklicher Hinweis, dass genannte Quotenspannen Faustwerte sind, keine Zielvorgaben
11. [DEHOGA Bayern - Musterkalkulationen (HogaRente Plus)](https://www.dehoga-bayern.de/branchenloesung-hogarenteplus/musterkalkulationen/) — Musterkalkulationen ausschließlich für eingeloggte Mitglieder sichtbar
12. [Gastronovi - Costing-Modul](https://www.gastronovi.com/en/products/inventory/costing/) — Kalkulationsfunktion wird nur nach einem Vertriebstermin gezeigt, keine öffentliche Formel oder Beispielrechnung
