# Minijobber und Aushilfen in der Gastronomie: Grenzen, Regeln, Praxis 2026

> Wann ein Minijob in der Gastronomie sinnvoll ist, wann reguläre Teilzeit ehrlicher wäre und welche 2026er Regeln zu Verdienst, Anmeldung, Abgaben und Trinkgeld gelten.

- Author: Alex Riesenkampff (Super44)
- Published: 2026-07-29
- Canonical: https://super44.ai/de/blog/minijob-gastronomie-2026

## Key takeaways

- Die regelmäßige durchschnittliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, bei ganzjähriger Beschäftigung also 7.236 Euro im Jahr. Planbare Schwankungen zwischen einzelnen Monaten können zulässig sein, wenn die vorausschauend ermittelten regelmäßigen Gesamtbezüge die Grenze einhalten.
- Gastronomiebetriebe müssen jede Aushilfe spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung per Sofortmeldung melden, praktisch unmittelbar vor dem ersten tatsächlichen Arbeitsbeginn. Die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale folgt zusätzlich innerhalb von höchstens sechs Wochen.
- Arbeitgeber zahlen für einen gewerblichen Minijob pauschal bis zu 31,17 Prozent des Lohns zusätzlich, für Kranken- und Rentenversicherung, Pauschsteuer und Umlagen; die U1-Umlage sank zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent.
- Der Mindesturlaub richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden pro Schicht. Nach vier Wochen Beschäftigung besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- Bei 13,90 Euro Mindestlohn entsprechen 603 Euro rund 43,38 Stunden im Monat; braucht eine feste Rolle dauerhaft mehr, ist reguläre Teilzeit oft die ehrlichere Form.

Ein Minijob passt gut zu einem kleinen, wiederkehrenden Zusatzbedarf: zwei feste Schichten im Monat, Unterstützung am Samstag oder eine Person, die eine klar begrenzte Lücke schließt. Er passt schlecht, wenn eine Kernrolle nur deshalb auf 603 Euro gedrückt wird, weil eine reguläre Teilzeitstelle im Eröffnungsbudget unbequem wäre. **Die regelmäßige durchschnittliche Grenze liegt 2026 bei 603 Euro; beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat.**

Für einen neuen Betrieb ist die Versuchung verständlich: Minijobs wirken flexibel, überschaubar und leicht rückbaubar, falls der Umsatz nicht kommt. Diese Flexibilität kann beiden Seiten helfen. Sie kann aber auch bedeuten, dass fünf Menschen jeweils ein paar unplanbare Stunden bekommen, während niemand genug Verantwortung oder Einkommen hat, um den Laden wirklich mitzutragen. Dieser Beitrag erklärt deshalb nicht nur die Regeln, sondern auch, wann eine andere Beschäftigungsform das stabilere Team ergibt.

## Die Verdienstgrenze 2026, und warum ältere Ratgeber falsch liegen

Die Minijob-Grenze ändert sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn. **2026 beträgt die regelmäßige durchschnittliche Grenze 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro bei ganzjähriger Beschäftigung; ab 1. Januar 2027 steigt sie nach geltendem Recht auf 633 Euro.**

**Minijob-Verdienstgrenze: Entwicklung mit dem Mindestlohn**

| Zeitpunkt | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
| --- | --- | --- |
| 2025 | 12,82 € | 556 €/Monat |
| seit 1.1.2026 | 13,90 € | 603 €/Monat |
| ab 1.1.2027 | 14,60 € | 633 €/Monat |

*Quelle: Minijob-Zentrale und § 8 Abs. 1a SGB IV. Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.*

Die 603 Euro sind kein starres Monatsmaximum. Die Minijob-Zentrale beschreibt beispielsweise eine zulässige Planung mit drei Monaten zu je 750 Euro, solange die vorausschauend ermittelten regelmäßigen Gesamtbezüge im maßgeblichen Zeitraum innerhalb der Grenze bleiben und die Schwankung nicht künstlich extrem ausfällt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören in diese Prognose, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht.

Bei exakt 13,90 Euro Stundenlohn entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat. Zahlt der Betrieb 15 Euro, sinkt derselbe Richtwert auf 40,2 Stunden. Für die Planung zählt deshalb nicht nur die Zahl der Schichten, sondern immer auch der vereinbarte Stundenlohn.

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied: Neun Monate mit je 500 Euro und drei Monate mit je 750 Euro ergeben zusammen 6.750 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 562,50 Euro und damit unter der 2026er-Grenze. Das Beispiel ist eine Planungsrechnung, kein Freibrief für beliebige Ausschläge. Ändert sich die erwartete Beschäftigung dauerhaft, muss der Betrieb die Prognose ab diesem Zeitpunkt neu beurteilen.

Ein 2021 veröffentlichter HogaPage-Ratgeber nennt noch die frühere 450-Euro-Grenze. Eine im Juli 2026 aktualisierte Seite von meinbuero.de bezeichnet weiterhin 556 Euro als aktuelle Grenze. Für Arbeitsverträge und die Entgeltabrechnung sollte deshalb die jeweils gültige Zahl direkt bei der Minijob-Zentrale geprüft werden. Bei Verträgen über den Jahreswechsel gehört auch die für 2027 bereits feststehende Anpassung in die Planung.

## Wann ein Minijob zum Betrieb passt, und wann nicht

Ein Minijob ist sinnvoll, wenn auch die Aufgabe klein und wiederkehrend ist. **Bei 15 Euro Stundenlohn reichen 603 Euro für rund 40,2 Stunden im Monat, also im Durchschnitt gut 9 Stunden pro Woche.** Das kann eine feste Samstagsschicht plus gelegentliche Vertretung sein. Es ist keine realistische Grundlage für eine Person, die vier Tage verfügbar bleiben, regelmäßig einspringen und nebenbei Schlüsselverantwortung übernehmen soll.

Für eine neue Bar kann ein Minijob genau richtig sein, um am Freitag- und Samstagabend eine zusätzliche Servicekraft einzuplanen. Für ein Tagescafe kann er zu einer Person passen, die jeden zweiten Sonntag unterstützt und diesen Umfang ausdrücklich möchte. Auch Studierende, Rentnerinnen oder Menschen mit einer Hauptbeschäftigung können die begrenzten Stunden bewusst bevorzugen. Flexibilität ist nicht automatisch Ausbeutung, wenn sie wirklich auf beiden Seiten gewollt und planbar ist.

Problematisch wird es, wenn der Betrieb eine dauerhafte Kernaufgabe in mehrere kleine Verträge zerlegt. Fünf Aushilfen bedeuten fünf Verfügbarkeiten, fünf Einarbeitungen und fünf mögliche Lücken. Gleichzeitig hat vielleicht niemand genügend Stunden, um Abläufe wirklich zu kennen oder Verantwortung zu übernehmen. Dann ist eine reguläre Teilzeitkraft mit verlässlichen Stunden möglicherweise teurer auf dem Papier, aber wertvoller für Ruhe, Bindung und Zuständigkeit.

Stell dir vor der Vertragswahl drei Fragen: Würde diese Aufgabe auch in sechs Monaten jede Woche anfallen? Braucht die Person Zugriff, Schlüssel oder eigenständige Entscheidungen? Und wünscht sie selbst einen kleinen Zusatzjob, oder nimmt sie ihn nur an, weil du keine größere Stelle anbietest? Wenn die Rolle dauerhaft, verantwortlich und zentral ist, sollte Teilzeit die erste Prüfung sein. Der Minijob ist dann nicht verboten, aber möglicherweise die falsche Antwort auf ein echtes Teamproblem.

## Checkliste: Eine Aushilfe rechtssicher einstellen

Für die Gastronomie kommt zur regulären Anmeldung eine Sofortmeldung hinzu. **Nach § 28a Abs. 4 SGB IV muss sie spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen, praktisch unmittelbar vor dem ersten tatsächlichen Arbeitsbeginn; für die reguläre Anmeldung bleiben grundsätzlich bis zu sechs Wochen.**

**Vom Vertrag bis zur ersten Schicht**

1. **Vorherige Beschäftigungen abfragen:** Schriftlich erfragen, ob eine Hauptbeschäftigung, weitere Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen bestehen. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von dieser Kombination ab.
2. **Sofortmeldung bei Arbeitsaufnahme:** Über das SV-Meldeportal oder eine zertifizierte Lohnsoftware an die Datenstelle der Rentenversicherung senden, praktisch unmittelbar vor dem ersten tatsächlichen Arbeitsbeginn.
3. **Reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale:** Zusätzlich zur Sofortmeldung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Die Sofortmeldung ersetzt diesen Schritt nicht.
4. **Rentenversicherungspflicht klären:** Minijobber:innen sind automatisch rentenversicherungspflichtig, außer sie beantragen aktiv eine Befreiung. Den Antrag der Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen melden.
5. **Urlaub und Entgeltfortzahlung einplanen:** Regelmäßige Arbeitstage dokumentieren und Ansprüche wie bei anderen Beschäftigten in Dienstplan und Abrechnung berücksichtigen.

*Eine fehlende oder verspätete Sofortmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Sie ist von der ebenfalls erforderlichen regulären Anmeldung zu unterscheiden.*

Die Pflicht gilt im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowohl für Minijobs mit Verdienstgrenze als auch für kurzfristige Beschäftigungen. Die Sofortmeldung geht an die Datenstelle der Rentenversicherung und ersetzt die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale nicht. Eine fehlende oder verspätete Meldung ist nach § 111 SGB IV eine Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 25.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung ordnet die Tätigkeit bei einem Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht als Schwarzarbeit ein.

## Was ein Minijob den Betrieb wirklich kostet

Der Stundenlohn ist nur ein Teil der Rechnung. **Bei einer gesetzlich krankenversicherten Aushilfe zahlt der Betrieb pauschal bis zu 31,17 Prozent des Lohns zusätzlich: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 Prozent seit 1. Januar 2026, zuvor 1,1 Prozent), U2 (0,22 Prozent) und U3 (0,15 Prozent).**

**Was kostet eine Aushilfe wirklich, Lohn plus Abgaben?** *(geführter Rechner in der Webversion)*

- **Vereinbarter Monatslohn:** 500 €
- **Wie ist die Aushilfe krankenversichert?:** Gesetzlich pflicht-, freiwillig- oder familienversichert — Der Pauschalbeitrag von 13 % zur Krankenversicherung fällt an.
  - Andere Auswahlmöglichkeiten: Privat oder nicht in der deutschen GKV versichert

| Ergebnis | Beispielwert |
| --- | --- |
| Geschätzte Pauschalabgaben zusätzlich zum Lohn | 156 € |
| Geschätzte Gesamtkosten pro Monat | 656 € |

*Arbeitsschätzung auf Basis der Minijob-Zentrale-Sätze für 2026: 31,17 beziehungsweise 18,17 Prozent. Angenommen sind eine U1-pflichtige Arbeitgeberin und die Pauschsteuer von 2 Prozent. Die individuelle Unfallversicherung ist nicht eingerechnet.*

Bei einem Monatslohn von 603 Euro ergibt die Schätzung für eine gesetzlich versicherte Aushilfe 187,96 Euro an pauschalen Abgaben und Gesamtkosten von 790,96 Euro. Ohne den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag sind es 109,57 Euro beziehungsweise 712,57 Euro. Familienversicherte Beschäftigte gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung; für sie fällt der 13-prozentige Pauschalbeitrag ebenfalls an. Ob U1, Pauschsteuer und weitere Annahmen im konkreten Fall greifen, sollte die Lohnabrechnung prüfen.

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## Urlaub, Krankheit und Trinkgeld: Rechte, die oft übersehen werden

Minijobber:innen haben die gleichen gesetzlichen Mindestansprüche auf Urlaub und Entgeltfortzahlung wie andere Beschäftigte. **Bei fünf regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage; nach vier Wochen Beschäftigung besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.** Arbeitet eine Aushilfe an zwei Tagen pro Woche, wird der Urlaub nach Arbeitstagen und nicht nach Schichtstunden berechnet. Für U1-pflichtige Betriebe sieht die Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale eine Erstattung von 80 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen vor. Ob ein Betrieb am U1-Verfahren teilnimmt, wird anhand der gesetzlichen Arbeitnehmerzahl geprüft, in der Regel bei höchstens 30 Beschäftigten.

Freiwilliges Trinkgeld ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, wenn ein Gast es ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum geschuldeten Rechnungsbetrag zahlt und es wirtschaftlich den Beschäftigten zukommt. Nach § 1 SvEV wird diese steuerfreie Einnahme dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zugerechnet und zählt deshalb nicht zur Minijob-Grenze. Für eine Gemeinschaftskasse verlangt der Bundesfinanzhof, dass die Beschäftigten Eigentum am Pool oder zumindest einen Anspruch auf dessen Herausgabe erhalten. Nimmt der Betrieb selbst einen Anteil, ist dieser Betriebseinnahme. Eine arbeitgeberkontrollierte Verteilung ohne Eigentum oder Herausgabeanspruch der Beschäftigten kann dagegen steuerpflichtiger und damit grundsätzlich sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sein. Deshalb sollte eine Pool-Regel festhalten, wem das Geld gehört und nach welchem Schlüssel die Gruppe es verteilt.

## Gelegentliches Überschreiten und mehrere Minijobs gleichzeitig

Ein Monat über 603 Euro macht einen Minijob nicht automatisch sozialversicherungspflichtig. **Nur wenn ein unvorhersehbares Ereignis die regelmäßigen Gesamtbezüge über die normale Grenze hebt, greift die besondere Ausnahme für höchstens 2 Kalendermonate innerhalb von 12 Monaten und jeweils höchstens 1.206 Euro.** Planbare Saisonspitzen brauchen diese Ausnahme nicht, solange die Verdienstprognose insgesamt innerhalb der regelmäßigen Grenze bleibt. Sie dürfen aber nicht nachträglich als unvorhersehbar behandelt werden. Gründe für eine echte Ausnahme, etwa die Vertretung einer erkrankten Kollegin, gehören in die Entgeltunterlagen.

Bei mehreren Beschäftigungen unterscheidet die Minijob-Zentrale zwei Fälle. Ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung werden die Entgelte aus allen Minijobs mit Verdienstgrenze addiert. Liegt die Summe regelmäßig über 603 Euro, sind diese Beschäftigungen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt dagegen der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob ein Minijob. Der zweite und jeder weitere werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind in Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung beitragspflichtig, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.

Für die Einstellungsabfrage reicht daher die Frage "Haben Sie noch einen Minijob?" nicht aus. Relevant sind auch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, das Startdatum jedes weiteren Minijobs und Änderungen während der laufenden Beschäftigung. Die Antwort gehört mit Datum in die Personalunterlagen. So kann die Abrechnung nachvollziehen, welcher Job zuerst aufgenommen wurde und welche Beschäftigungen zusammenzurechnen sind.

Eine Beitragspflicht entsteht nicht allein deshalb automatisch rückwirkend für alle Arbeitgeber. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung beginnt sie bei einer Feststellung grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Eine Rückwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Arbeitgeber weitere Beschäftigungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht abgefragt hat. Deshalb sollte die Abfrage bei Einstellung schriftlich erfolgen und bei Änderungen aktualisiert werden.

## Minijob oder kurzfristige Beschäftigung für Saisonkräfte

Für klar begrenzte Spitzen kann eine kurzfristige Beschäftigung besser passen als ein Minijob mit Verdienstgrenze. **Sie muss im Voraus auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein; Vorbeschäftigungen werden addiert, und bei regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat darf sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden.**

Berufsmäßig bedeutet vereinfacht, dass die Beschäftigung für die Person nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Bei gemeldeten Arbeitsuchenden ist das häufig ein Ausschlussgrund. Eine kurzfristige Tätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gilt dagegen grundsätzlich nicht als berufsmäßig. Die Prüfung hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Vertragsbeginn anhand der aktuellen Checkliste der Minijob-Zentrale dokumentiert werden.

Zur Akte gehören deshalb der im Voraus befristete Vertrag, die Abfrage früherer kurzfristiger Beschäftigungen im Kalenderjahr und, bei regelmäßig mehr als 603 Euro monatlich, die dokumentierte Prüfung der Berufsmäßigkeit. Erst diese drei Punkte zusammen tragen die Einordnung. Die bloße Bezeichnung "Saisonkraft" im Vertrag schafft keine kurzfristige Beschäftigung.

Die Zeitgrenze gilt kalenderjahrbezogen und arbeitgeberübergreifend. Wer eine Aushilfe von Juni bis September einsetzen will, muss deshalb nicht nur die geplanten Arbeitstage im eigenen Betrieb zählen, sondern auch frühere kurzfristige Beschäftigungen abfragen. Bei sechs Arbeitstagen pro Woche sind 70 Arbeitstage nach knapp zwölf Wochen erreicht. Die Form passt daher zu einem klar abgegrenzten Einsatz, aber nicht automatisch zu einer ganzen Saison.

## Was sich 2026 ändert

Eine wichtige Änderung gilt seit Juli. **Seit 1. Juli 2026 können Minijobber:innen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmal aufheben; der Antrag wirkt ab dem Folgemonat und nur für die Zukunft.**

Der schriftliche oder elektronische Antrag geht an den Arbeitgeber. Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Minijobs gilt die Aufhebung einheitlich und bleibt für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Die Änderung ist deshalb kein rückwirkender Ausgleich für frühere beitragsfreie Monate, sondern eine neue Entscheidung für die Zukunft.

Auch ohne Gesetzesänderung sollte die Verdienstprognose nicht bis zum Jahresende liegen bleiben. Die Minijob-Zentrale formuliert den Ausgangspunkt schlicht: "Die Arbeitszeit von Minijobberinnen und Minijobbern kann monatlich schwanken." Ändern sich Stundenlohn, regelmäßige Schichten oder erwartbare Sonderzahlungen, braucht die Personalakte eine aktualisierte Prognose. Sinnvoll ist außerdem eine feste Kontrolle zur Jahresmitte und vor dem Jahreswechsel, weil dann häufig neue Löhne und Vertragsstunden gelten.

## Wo Super44 reinpasst

**Die Zeiterfassung kann genehmigte Stunden einer Aushilfe sichtbar machen, prüft aber nicht automatisch, ob die sozialversicherungsrechtliche Verdienstgrenze im Einzelfall eingehalten ist.** Super44 dokumentiert Arbeitszeiten je Person und ermöglicht Exporte für die Lohnabrechnung, darunter DATEV LODAS und Lexware. Die Dienstplanung kann Vorschläge aus Rollen, Verfügbarkeiten, genehmigtem Urlaub und Nachfrage erstellen; der Betrieb prüft und veröffentlicht sie selbst.

Stunden allein reichen für die rechtliche Verdienstprognose nicht aus. Stundenlohn, Sonderzahlungen, weitere Beschäftigungen und individuelle Versicherungsmerkmale gehören ebenfalls dazu. Eine aktuelle Stundenübersicht hilft der Lohnbuchhaltung, ersetzt aber weder die Abfrage bei der Aushilfe noch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Wie sich Aushilfenschichten sauber in den Dienstplan einfügen, ohne Verfügbarkeiten und Ruhezeiten zu verletzen, zeigt unser [Leitfaden für einen fairen Dienstplan](/de/blog/fairer-dienstplan-gastronomie). Für die Einordnung von Stunden- und Monatslöhnen daneben hilft unser [Vergleich aktueller Gastronomiegehälter](/de/blog/gehalt-gastronomie-2026).

## FAQ

### Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die regelmäßige durchschnittliche Verdienstgrenze beträgt 2026 603 Euro im Monat; bei ganzjähriger Beschäftigung sind das 7.236 Euro. Einzelne Monate dürfen planbar darüberliegen, wenn die vorausschauend ermittelten regelmäßigen Gesamtbezüge die Grenze einhalten und keine künstlich extreme Schwankung vorliegt. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze nach geltendem Recht auf 633 Euro.

### Was ist die Sofortmeldung, und warum betrifft sie Gastronomiebetriebe besonders?

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung an die Datenstelle der Rentenversicherung. Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe muss sie spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen, praktisch unmittelbar vor dem ersten tatsächlichen Arbeitsbeginn. Sie ersetzt nicht die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

### Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn?

Bei einem gewerblichen Minijob mit gesetzlich krankenversicherter Aushilfe zahlt der Betrieb pauschal bis zu 31,17 Prozent des Lohns zusätzlich: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 Prozent seit 2026), U2 (0,22 Prozent) und U3 (0,15 Prozent). Die Unfallversicherung kommt als individueller Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft hinzu.

### Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja. Der Mindesturlaub richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden pro Schicht. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen 20 Urlaubstage im Jahr zu. Nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Ob der Betrieb am U1-Verfahren teilnimmt, wird anhand der gesetzlichen Arbeitnehmerzahl von in der Regel höchstens 30 Beschäftigten geprüft; teilnehmende Betriebe erhalten 80 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erstattet.

### Zählt Trinkgeld zur Minijob-Verdienstgrenze?

Freiwilliges Trinkgeld zählt grundsätzlich nicht zur Minijob-Verdienstgrenze, wenn ein Gast es ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu seiner Rechnung zahlt und es wirtschaftlich den Beschäftigten gehört. Bei einer Gemeinschaftskasse müssen die Beschäftigten Eigentum am Pool oder einen Anspruch auf dessen Herausgabe haben. Ein Anteil des Betriebs ist dagegen Betriebseinnahme; eine arbeitgeberkontrollierte Verteilung ohne Anspruch der Beschäftigten kann steuerpflichtiger und damit grundsätzlich sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sein.

### Wann passen Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder reguläre Teilzeit?

Ein Minijob passt zu einem kleinen, wiederkehrenden Bedarf; bei 13,90 Euro Stundenlohn bietet die 603-Euro-Grenze rund 43,38 Stunden im Monat. Eine kurzfristige Beschäftigung passt zu einem im Voraus begrenzten Einsatz von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Braucht eine feste Kernrolle dauerhaft mehr Zeit oder Verantwortung, ist reguläre Teilzeit häufig die ehrlichere Form.

## Sources

1. [Minijob-Zentrale Magazin: Neue Verdienstgrenze 2026](https://magazin.minijob-zentrale.de/neue-verdienstgrenze-2026/) — Veröffentlicht 5. Februar 2026. Quelle für die 603-Euro-Grenze 2026 und die Berechnungsformel (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3).
2. [Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze) — Quelle für die 2025er-Vergleichszahl (556 Euro).
3. [HogaPage: Das gilt für Minijobber](https://www.hogapage.de/nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/das-gilt-fuer-minijobber/) — Veröffentlicht 16. September 2021, seither nicht aktualisiert. Beispiel für eine noch immer auffindbare, veraltete 450-Euro-Grenze aus der Zeit vor der Reform von 2022.
4. [meinbuero.de: Minijobber einstellen und anmelden](https://www.meinbuero.de/ratgeber/unternehmertum/minijobber-einstellen-und-anmelden/) — Zeigt die 556-Euro-Grenze von 2025 ausdrücklich als aktuell, ohne den Sprung auf 603 Euro zum 1. Januar 2026 nachzutragen. Beispiel für eine knapp veraltete, aber weiterhin auffindbare Zahl.
5. [Minijob-Zentrale Magazin: Minijob und Mindestlohn 2026/2027](https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2026-2027/) — Veröffentlicht 15. Juli 2025. Quelle für die 2027 geltende Grenze von 633 Euro, gekoppelt an den dann geltenden Mindestlohn von 14,60 Euro.
6. [Minijob-Zentrale Magazin: Sofortmeldungen im Minijob](https://magazin.minijob-zentrale.de/sofortmeldung-im-minijob/) — Quelle für die zusätzliche Sofortmeldepflicht bei Aufnahme der Beschäftigung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
7. [§ 28a Abs. 4 SGB IV: Sofortmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html) — Gesetzliche Grundlage für die Meldefrist spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung und die erfassten Branchen.
8. [§ 111 SGB IV: Bußgeldvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__111.html) — Gesetzliche Grundlage für den Bußgeldrahmen bei fehlender oder verspäteter Sofortmeldung.
9. [Deutsche Rentenversicherung: Sofortmeldung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/sofortmeldung) — Amtliche Einordnung der Sofortmeldepflicht und eines Verstoßes als Schwarzarbeit.
10. [Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern für Gewerbetreibende](https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/detailseite) — Quelle für die Pauschalabgabensätze (13 % KV, 15 % RV, 2 % Pauschsteuer, insgesamt bis 31,17 %).
11. [Minijob-Zentrale: Krankenversicherungsbeitrag im Minijob](https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/beitraege/36_muessen_beitraege_zur_kv_gezahlt_werden/faq_36_muessen_beitraege_zur_kv_gezahlt_werden) — Quelle dafür, dass der pauschale Krankenversicherungsbeitrag auch bei familienversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung anfällt.
12. [Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Beiträge 2026](https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-beitraege-2026/) — Quelle für die Senkung der U1-Umlage von 1,1 auf 0,8 Prozent zum 1. Januar 2026.
13. [Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob/detailseite) — Quelle für den anteiligen gesetzlichen Urlaubsanspruch (20 Tage bei Fünf-Tage-Woche).
14. [Minijob-Zentrale: Arbeitsrechte im Minijob, Lohnfortzahlung](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen/detailseite) — Quelle für den sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch nach vierwöchiger Wartezeit.
15. [Minijob-Zentrale: Arbeitgeberversicherung im Gewerbe](https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/arbeitgeberversicherung-im-gewerbe/arbeitgeberversicherung-im-gewerbe_node.html) — Quelle für die Teilnahmepflicht am U1-Verfahren bei bis zu 30 Beschäftigten und die 80-Prozent-Erstattung der Lohnfortzahlungskosten.
16. [Minijob-Zentrale: FAQ gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze](https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/18_mehr_als_556euro_verdienen/faq_18_mehr_als_603_euro_verdienen) — Quelle für die Regel zum gelegentlichen Überschreiten (bis zu zwei Kalendermonate, maximal 1.206 Euro).
17. [Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung) — Quelle für die Drei-Monats- beziehungsweise 70-Arbeitstage-Grenze und die Prüfung der Berufsmäßigkeit.
18. [Minijob-Zentrale: Checkliste für kurzfristige Beschäftigung](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/Checkliste/_table.html?nn=ad1812cc-db4d-4472-8405-fbbcd333e96d&view=checklistOnly) — Prüfschema für Zeitgrenze, Vorbeschäftigungen, Entgelt und Berufsmäßigkeit.
19. [Minijob-Zentrale: Mehrere Beschäftigungen](https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/mehrere-jobs/_105_minijobber_mit_mehreren_jobs/faq_105_minijobber_mit_mehreren_jobs.html) — Quelle für die unterschiedliche Behandlung mehrerer Minijobs mit und ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.
20. [Deutsche Rentenversicherung: Mehrfachbeschäftigung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/M/mehrfachbeschaeftigung) — Quelle für den Beginn der Versicherungspflicht und die Ausnahme bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Aufklärungspflicht.
21. [Geringfügigkeits-Richtlinien 2026](https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/Geringfuegigkeitsrichtlinien-2026.pdf?__blob=publicationFile) — Gemeinsame Richtlinien der Sozialversicherungsträger zu Verdienstprognose, Überschreiten, Mehrfachbeschäftigung und kurzfristiger Beschäftigung.
22. [Minijob-Zentrale Magazin: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob](https://magazin.minijob-zentrale.de/befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht-im-minijob-infos-fuer-arbeitgeber-und-minijobber/) — Quelle für den automatischen Rentenversicherungspflicht-Status und den Beitragssatz (3,6 %).
23. [Minijob-Zentrale Magazin: Aufhebung einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht](https://magazin.minijob-zentrale.de/aufhebung-befreiung-minijob-rentenversicherung-2026/) — Quelle für die seit 1. Juli 2026 einmalig mögliche Rücknahme einer zuvor beantragten Befreiung, zuvor nicht widerrufbar.
24. [§ 6 Abs. 6 SGB VI: Aufhebung der Befreiung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html) — Gesetzliche Grundlage für Antrag, Wirkung ab dem Folgemonat und einheitliche Behandlung paralleler Minijobs.
25. [Minijob-Zentrale: Digitaler Quartalsbericht 1/2026](https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/Digitaler_Quartalsbericht.html) — Stichtag 31. März 2026. Quelle für die 872.945 registrierten Minijobber:innen im Gastgewerbe, amtliche Zählung der Minijob-Zentrale.
26. [§ 3 Nr. 51 EStG: Steuerfreie Trinkgelder](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) — Gesetzliche Grundlage für freiwilliges Trinkgeld, das ein Dritter zusätzlich zum geschuldeten Betrag zahlt.
27. [§ 1 SvEV: Steuerfreie Einnahmen im Sozialversicherungsentgelt](https://www.gesetze-im-internet.de/svev/BJNR338510006.html) — Grundlage dafür, steuerfreies freiwilliges Trinkgeld nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und damit nicht der Verdienstgrenze zuzurechnen.
28. [Bundesfinanzhof: Gemeinschaftskasse für Trinkgeld](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201510233/) — Quelle für die Anforderungen an Eigentum oder Herausgabeanspruch der Beschäftigten bei einem Trinkgeldpool.
